Garantie

Allgemeine Garantiebedingungen

Soweit nichts Anderes vertraglich festgelegt ist, gilt grundsätzlich die Garantie von 24 Monaten.

  • Für die Anerkennung der Garantie, muss die empfohlene Kontrolle und Wartung durchgeführt werden.
  • festgestellte Mängel sind so schnell als möglich zu beheben.
  • die Pflichten aus dieser Verantwortung müssen ohne unnötige Verzögerung umgesetzt werden.

 

Der Lieferant haftet nicht

  • für Schäden, die durch das nicht-Einhalten der regelmäßigen Kontrolle und Wartung laut Wartungsanleitung entstanden sind.
  • Für Reparaturen, welche unangemessen und unprofessionell durchgeführt worden sind.
  • Für mechanische Schäden (Kratzer, Dellen, Überlastung, etc.)
  • Für Schäden durch chemische Einwirkung (Industrieabfälle, Vogelkot, Beize, nicht geeignete Putzmittel, etc.)
  • für Schäden durch Unfall, Naturkatastrophen und Vandalismus entstanden sind.

Allgemeine Wartungshinweise

Soweit nicht bei einzelnen Materialien anders angeführt ist, sollte die Kontrolle und Wartung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Dies beinhaltet das Abwaschen mit Wasser, wobei keine aggressiven Reinigungs- sowie Scheuer und/oder Poliermittel verwendet werden dürfen.

  • Im Falle einer Lockerung der Verankerungssysteme müssen diese festgezogen oder ausgetauscht werden.
  • Das Fundament muss ebenfalls kontrolliert werden – Füße dürfen nicht locker sein oder Risse aufweisen. Beschädigte Teile müssen verstärkt bzw. neu betoniert oder ausgetauscht werden.
  • Die Konstruktionsverbindungen müssen fest angezogen werden. Bei Lockerung festziehen oder austauschen.
  • Die Einzelteile dürfen keine Anzeichen von Beschädigungen aufweisen, um Verletzungen der Benutzer vorzubeugen.
  • Die Oberfläche darf keine Risse oder Kratzer haben. Bei Anzeichen von Beschädigungen ist eine Reparatur durchzuführen.
  • Die Oberfläche wird zuerst mit einer Pulverbeschichtung, anschließend mit 2 x synthetischer Farbe oder Polyurethan-Lack behandelt.

Materialien

Bei der Herstellung unserer Produkte nutzen wir in erster Linie traditionelles Material, Metalle, Gusseisen und Holz. Ergänzende Materialien sind Aluminium, Edelstahl, Glas und Polycarbonat (Wartehallen, Informationstafeln) aus recyceltem Kunststoff sowie HPL-Platten, Dibond und vieles mehr.

Garantiebedingungen

  • Die Garantie für Metall, Gussteile und deren Oberflächen beträgt 48 Monate.
  • Der feuerverzinkte Untergrund, sowie der Rest haben 24 Monate Garantie, sofern Nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
  • Die Garantie umfasst auch die mechanische Festigkeit wie z.B. Korrosion und das Abspringen von Farbe.
  • Ästhetische Disparität der Oberfläche verringert nicht die Schutzeigenschaften daher wird eine Reklamation von ästhetischen Unterschieden der Oberfläche in der Garantie nicht anerkannt.
  • Die Norm lässt 0,5% der Gesamtfläche als Teil der Reparaturfläche zu.
  • Einzelne nicht beschichtete Flächen zur Reparatur, dürfen nicht größer als 10 cm² sein.
  • Die Reparatur wird durch einen geeigneten Anstrich durchgeführt.
  • Die Garantie für Holzteile beträgt 24 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Die Garantie umfasst die mechanische Festigkeit für einen bestimmten Zweck(z.B. Abblättern, Fäulnis, Vermoderung).
  • Hier gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
  • Garantievoraussetzung ist , dass man einmal jährlich (am besten im Frühling) den Anstrich erneuern soll.
  • Bei starker Beanspruchung wird auch ein zweiter Anstrich empfohlen.
  • Holz ist ein natürliches Material, kleine Risse und Verästelungen kann man nicht reklamieren.
  • Vor allem bei Lärchenholz kann Harz ausfließen,welches man mit Alkohol entfernen kann.
  • Kleine Risse, hervorgerufen durch Luftfeuchtigkeit oder Temperaturunterschiede sind kein Defekt.

Reparatur beschädigter Metall- und Eisenteile

Es wird empfohlen, größere Reparaturen dem Hersteller zu überlassen oder eine Fachfirma zu beauftragen. Manchmal bedeutet das ein demontieren und eine komplett neue Oberflächenbehandlung oder ein Austausch der beschädigten Teile.
Bei der Durchführung von Oberflächenarbeiten befolgen sie den Anweisungen des Lackherstellers. Bitte beachten sie, dass Reparaturspuren bleiben können.

Dies bedeutet aber nicht, dass ein Produkt seine Schutzeigenschaften oder die Garantie verliert. Über die richtige Farbe informieren sie sich bitte bei uns, oder besuchen Sie unsere Website www.urbania.co.at (Farben RAL)

Holzteile

Nach unseren Erfahrungen bevorzugen wir tschechische Lärche, Eiche und Akazie.

Lärche: eines unserer härtesten Nadelhölzer

Eiche: sehr witterungsbeständig, vor allem bei Wechsel von Feuchtigkeit und Trockenheit.

Akazie: eines der härtesten Laubhölzer, das als Werkzeugstiel oder Griff Verwendung findet.

Alle drei Holzarten sind sehr witterungsbeständig.

Oberflächenbehandlung von Holz

Wir schützen das Holz folgendermaßen gegen Witterungseinflüsse

  • dreimal streichen mit Wasser verdünnter Lasur
  • zweimal streichen mit einer Lasur auf Basis UV-beständiger natürlicher Öle mit Farbpigmenten.
  • zweimal streichen mit Teak Ölfarbe bei exotischen Hölzern
  • zweifache Asphaltbeschichtung jener Teile, die am Boden befestigt sind.
  • Zwischen den einzelnen Anstrichen wird das Holz immer angeschliffen.
  • Welche Schutzverfahren verwendet worden sind, steht in der jeweiligen Produktbeschreibung.
  • Aktuelle Informationen finden sich auch auf der Webseite www.urbania.co.at
Reparatur beschädigter Holzoberflächen
  • Größere Reparaturen sollten sie dem Erzeuger oder einer Fachfirma überlassen.
  • Manchmal bedeutet dies auch eine völlig neue Oberflächenbehandlung oder den Austausch von beschädigten Teilen.
  • Bei mechanischer Beschädigung ist es notwendig, sofort zu schleifen und neu zu streichen. Andernfalls können sie ihre Garantie verlieren.
  • Bei der Bearbeitung von Oberflächen befolgen sie die Anweisungen des Lackherstellers.
  • Eine natürliche Eigenschaft von Holz ist die allmähliche Vergrauung. Durch regelmäßige Kontrolle und Pflege kann man dem vorbeugen.
  • Wir bevorzugen natürliche, UV-beständige Wachsöle, da diese umweltfreundlich, atmungsaktiv und wasserabweisend sind.
  • Wenn keine Vergrauung oder mechanische Beschädigung aufgetreten ist, reicht ein Farbanstrich ohne vorher abzuschleifen.